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Liebe Bewohner*innen,

unsere wohnpartner Lokale und Grätzl-Zentren bleiben zu Weihnachten und zum Jahreswechsel an den gesetzlichen Feiertagen (25., 26. Dezember, 1., 6. Jänner) sowie am 24. und 31. Dezember geschlossen. An den darauffolgenden Werktagen freuen wir uns auf euren Besuch.

Das wohnpartner-Team wünscht erholsame Feiertage und alles Gute für 2026!

Sonnenschutz-Förderung der Stadt Wien 2024

Der Sommer steht in den Startlöchern. Je höher die Temperaturen, desto herausfordernder wird es, Innenräume kühl zu halten. Sonnenschutz ist gefragt und dabei unterstützt die Stadt Wien mit einer Förderung.

Sonnenschutzmaßnahmen an der Außenseite von Gebäuden und Fensterflächen sorgen für eine effektive und klimaschonende Kühlung in Wohnräumen. Damit auch im Sommer ein angenehmes Raumklima herrscht fördert die Stadt Wien die nachträgliche Montage von Sonnenschutzeinrichtungen in mehrgeschoßigen Wohnbauten an Fenstern und Balkontüren.
Im Rahmen dieser Förderung kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Betrag in Höhe von 50 Prozent der angemessenen nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 1.500 Euro je Wohneinheit, gewährt werden.

Was wird gefördert?

Die Stadt Wien vergibt Förderungen für die Montage einer elektrisch oder mechanisch betriebenen Sonnenschutzeinrichtung in mehrgeschoßigen Wohnbauten. Die Wohnbauten können ein Gemeindebau, geförderter oder freifinanzierter Wohnbau sein. Gefördert werden können nachträglich montierte und an der Außenfassade liegende Sonnenschutzeinrichtungen wie Rollläden, Lamellenbehänge (Jalousien) oder Fassadenmarkisen.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen/Hausverwaltung oder Grundbuchsauszug bei Eigentumswohnungen.
  • Rechnung
  • In Schutzzonen eine positive Stellungnahme der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung
  • Bei Fassadenmarkisen einen Qualitätsnachweis der Hersteller*innen über die Einhaltung der Mindestanforderungen

Die Sonnenschutz-Förderaktion wird bis Ende 2025 fortgesetzt. Mieter*innen bzw. Wohnungseigentümer*innen, die kürzlich in die angeführten Sonnenschutzmaßnahmen investiert haben, haben die Option auch nachträglich einen Antrag auf die Förderung stellen (spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung).

Alle Informationen sowie das Online-Formular finden Sie hier.