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Erfolg für MieterHilfe - Fassadenwerbung entfernt

Über Nacht wurde eine blickdichte Fassadenwerbung vor den Fenstern einer Wohnung in Hernals aufgehängt - die Mieterin suchte Rat bei der MieterHilfe - mit Erfolg!

Im 17. Bezirk erlebte diese Woche eine Mieterin eine böse Überraschung: Statt freier Sicht aus dem Fenster war plötzlich alles blickdicht. Frau E. wurden zwei Außenfenster ihrer Wohnung mit Fassadenwerbung verhängt und das ohne Vorwarnung oder gar Erlaubnis. Die MieterHilfe der Stadt Wien schritt ein und sicherte die Rechte der Mieterin.
Als Frau E. am Mittwoch, den 7.10. aus dem Fenster schauen wollte, traute sie ihren Augen nicht: zwei Außenfenster Ihrer Wohnung in der Ottakringer Straße waren plötzlich durch ein Werbetransparent verhängt. Dabei gibt es nicht einmal ein Baugerüst. Pikantes Detail: Das Plakat wirbt für eine Immobilienfirma und den Kauf von Zinshäusern. Sofort nahm Frau E. Kontakt mit der zuständigen Hausverwaltung auf, um den Sachverhalt zu klären. Die Anfrage der besorgten Mieterin blieb jedoch zunächst unbeantwortet.

Dann wendete sich Frau E. an die Bezirksvorstehung des 17. Bezirks, schließlich wurden die ExpertInnen der MieterHilfe eingeschaltet. Erst dann eine Reaktion: Die Hausverwaltung entschuldigte sich zunächst für die Fehlmontage, auch die Entfernung des Werbebanners wurde zugesagt, ein absehbarer Termin dafür konnte jedoch nicht genannt werden. Da seitens der Montagefirma derzeit keine Hebebühne verfügbar wäre, würde sich das Umhängen des Banners auf unbestimmte Zeit verschieben.

Auf längere Sicht keine freie Sicht - die ExpertInnen der MieterHilfe sahen darin eindeutig einen Grund für einen Antrag auf Mietzinsminderung, auch eine Besitzstörungsklage hätte Aussicht auf Erfolg.

Ende gut...

Vermutlich haben diese Argumente schließlich doch zu einem Umdenken geführt - am Montag, nur 5 Tage nach der widerrechtlichen Anbringung, wurde die Fassadenwerbung entfernt, der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.
Die MieterIn zeigt sich erleichtert und nimmt aufgrund des schnellen Handelns vom Antrag auf Mietzinsminderung und der Besitzstörungsklage Abstand.

"Die Rechte von MieterInnen verteidigen, dafür stehen wir als MieterHilfe. Selbstverständlich hätten wir Frau E. kostenlos bei der Einbringung Ihres Antrages unterstützt. Das Anbringen eines Werbebanners über die Fenster einer bewohnten Mietpartei ist rechtlich ganz klar ausgeschlossen. Das haben wir im Interesse der Mieterin klargemacht, deshalb gab es auch ein Einlenken der Hausverwaltung “, so Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe.

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