Wiener Wohnen erleichtert Einbau von Klimaanlagen
Angesichts stetig steigender Temperaturen im Sommer ermöglicht Wiener Wohnen künftig unter klar definierten Voraussetzungen die Installation von Klimaanlagen in Gemeindebauten (Wohnungen und Geschäftslokale). Mieter*innen können in ihren Wohnungen Split‑Klimageräte errichten lassen, sofern technische, bauliche und rechtliche Vorgaben eingehalten werden; medizinische oder andere Gründe für die Notwendigkeit einer Klimaanlage müssen nicht mehr nachgewiesen werden. Bisher waren Klimaanlagen im Wiener Gemeindebau ausschließlich in klar begründeten Ausnahmefällen (Pflegestufe 6; gewerberechtliche Auflagen) zulässig.
„Wochenlange Hitzephasen und Tropennächte stellen für immer mehr Menschen in der Stadt eine enorme Belastung dar. Trotz unterschiedlicher Maßnahmen gegen Hitzeinseln und sommerliche Überhitzung können in manchen Fällen nur mehr Klimageräte für eine zufriedenstellende und verträgliche Abhilfe sorgen. Wiener Wohnen regelt deshalb den Umgang mit Klimaanlagen neu. Sind die baulichen und technischen Voraussetzungen erfüllt, ist es ab sofort allen Gemeindebau-Mieter*innen erlaubt, ihre Wohnung mit einem Klimagerät zu kühlen. Mit diesem Paradigmenwechsel untermauern wir einmal mehr die Vorreiterrolle des sozialen Wohnbaus. Und ermöglichen so auch weiterhin ein angenehmes Wohnumfeld für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Gemeindebauten“, erklärt Wohnbau-Stadträtin Elke Hanel-Torsch.
Zugelassen sind Split‑Klimageräte mit Innen‑ und Außeneinheit. Voraussetzung für eine Genehmigung durch Wiener Wohnen ist eine fachgerechte Planung und Montage durch konzessionierte Firmen sowie die Einhaltung von notwendigen Vorgaben zu Lärmschutz, Energieeffizienz, Brandschutz und Anbringung. Die Installation selbst darf erst bei Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen durchgeführt werden.
Rücksichtnahme auf Nachbar*innen
Besonderes Augenmerk liegt auch bei der neuen Regelung auf der Berücksichtigung aller Interessen im Wohnumfeld: Lärmgrenzwerte müssen eingehalten werden (insbesondere auch während der Nachtstunden), damit die Wohnqualität der Nachbar*innen ebenso geschützt wird. Zudem müssen die eingebauten Klimageräte ökologische Standards zu erfüllen, wie zum Beispiel das Aufweisen einer hohen Energieeffizienz und den Einsatz umweltfreundlicher Kältemittel.
„Unser Anspruch war es, eine praktikable und gleichzeitig verantwortungsvolle Lösung für alle Gemeindebau-Mieter*innen zu entwickeln“, führt Wiener Wohnen Interims-Direktorin Katharina Klement aus. „Mit der neuen Regelung legen wir klare und nachvollziehbare Spielregeln fest: Von der Planung über die Genehmigung bis zur Wartung ist genau definiert, was beim Einbau einer Klimaanlage zu beachten ist. Das schafft Sicherheit für die Mieter*innen und stellt ein gutes Miteinander im Haus sicher.“
Die Kosten für Anschaffung, Installation, Stromverbrauch, Wartung etc. sind von den Mieter*innen zu tragen. Wiener Wohnen empfiehlt auch weiterhin die Installation von außenliegenden Sonnenschutzmaßnahmen (z.B. Rollläden), welche die Hitze stoppen, bevor sie in die Wohnung gelangt. Die Stadt Wien unterstützt den Einbau solcher Beschattungssysteme mit einer eigenen Förderung von 50 Prozent der Kosten (bis zu 1.500 Euro).
Klimafitter Gemeindebau
Unabhängig von der neuen Regelung zur Installation von Klimaanlagen setzt Wiener Wohnen weiterhin auf ein breites Bündel an nachhaltigen Maßnahmen gegen sommerliche Hitze. Dazu zählen umfangreiche thermische Sanierungen der Wohnhausanlagen, außenliegende Sonnenschutzlösungen wie Jalousien und Markisen sowie gezielte Entsiegelungs‑ und Begrünungsmaßnahmen in den Gemeindebauten. In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen umfangreicher Sanierungsprojekte bislang zehntausende außenliegende Sonnenschutzlösungen errichtet, Grünflächen erweitert und Fassaden begrünt.
Auch bei neu errichteten Gemeindebauten ist klimagerechtes Bauen längst Standard: Niedrigstenergiebauweise, natürliche Verschattung durch Bäume, begrünte Dächer und Innenhöfe sowie schattige Aufenthaltsbereiche sorgen für ein angenehmes Wohnklima. Die nun eingeführten Regeln für Klimaanlagen ergänzen diese bestehenden Maßnahmen.
Alle Infos rund um den Einbau von Klimaanlagen in Gemeinwohnungen und Geschäftslokalen finden sich auf: wienerwohnen.at
Eine Informations-Broschüre kann auch über die Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 angefordert werden, sie liegt außerdem in allen wohnpartner-Lokalen auf.