Miete zahlen trotz Corona?
Trotz der aktuellen Situation beantwortet die MieterHilfe Kundenanfragen weiterhin telefonisch. Zahlreiche dieser Anfragen drehen sich derzeit naturgemäß um die Wohnungsmiete in Zeiten von Corona.
Viele Wienerinnen und Wiener sehen sich derzeit mit der Situation konfrontiert, dass sie als Folge der Coronakrise ein geringeres bis gar kein Einkommen lukrieren oder sogar den Arbeitsplatz verlieren. Daher ist die momentan am häufigsten an die MieterHilfe gestellte Frage, ob man die Miete für seine Wohnung aufgrund der Pandemie überhaupt bezahlen muss. Dazu lautet die klare Antwort der MieterHilfe „Ja!“.
Da man seine Wohnung auch weiterhin uneingeschränkt benützen kann und wahrscheinlich sogar aufgrund der Ausgangsbeschränkungen vermehrt nützt, ist die Miete für dafür weiterhin zu bezahlen. Schließlich ist die Benützung der Wohnung durch Corona nicht eingeschränkt.
Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem/r VermieterIn
Sollte man in eine unverschuldete Zahlungsunfähigkeit aufgrund der sehr speziellen Situation kommen, empfiehlt die MieterHilfe, möglichst zeitnah seine(n) VermieterIn zu kontaktieren und eine Stundung der Miete oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Keinesfalls sollten MieterInnen eigenmächtig die Mietzahlungen einstellen oder „den Kopf in den Sand stecken" und nichts tun! Dies kann im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Wohnungskündigung wegen Mietzinsrückstand durch den/die VermieterIn führen.
Zwar könnte man könnte die besonderen Umstände des Mietzinsrückstandes bei Gericht darlegen sofern nach dem Mietrechtsgesetz (MRG § 33 Abs. 2) kein grobes Verschulden durch den/die MieterIn vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man seinen Arbeitsplatz oder das Einkommen wegen der Coronakrise verloren hat und dadurch nicht mehr für die Miete aufkommen kann. Demnach würde nach dem Mietrechtsgesetz (MRG § 33 Abs. 2) kein grobes Verschulden durch den/die MieterIn vorliegen, jedoch muss man den Mietzinsrückstand trotzdem begleichen. Das bedeutet, der/die VermieterIn hat das Recht, die offene Miete zu verlangen und auch einzuklagen. Um unnötige Verfahrenskosten zu vermeiden, sollten beide Parteien daher im persönlichen Gespräch nach einem Konsens suchen.
Das schriftliche Ansuchen zur Mietstundung können MieterInnen ganz einfach auf Website der MieterHilfe unter https://mieterhilfe.at herunterladen.
Sollten Sie eine Zahlungsereichterung benötigen, stellt Ihnen die MieterHilfe unter https://mieterhilfe.at eine Vorlage zur Verfügung.
Im Zweifelsfall sollten sich WienerInnen unter 01 4000 8000 kostenlos an die ExpertInnen der MieterHilfe wenden.
Delogierungsstopp bei Wiener Wohnen und Gemeinnützigen
Wie man in der derzeitigen Situation Härtefälle vermeidet, zeigt Wiener Wohnen vor. Beim - mit 220.000 Gemeindewohnungen - größten Hausverwalter Europas wurden alle Delogierungen ausgesetzt. Auch die Gemeinnützigen Bauvereinigungen haben bereits zu einem Delogierungsstop aufgerufen. Darüber hinaus ersucht Wiener Wohnen alle MieterInnen, die aufgrund der aktuellen Situation in Zahlungsschwierigkeiten kommen könnten, sich möglichst früh zu melden, um die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu sondieren. Bei Wiener Wohnen hofft man, durch diese Vorbildfunktion auch private VermieterInnen für die besonderen aktuellen Herausforderungen zu sensibilisieren. In die selbe Kerbe schlagen die Stadt Wien und die MieterHilfe und appellieren dringend an die privaten VermieterInnen, derzeit von gerichtlichen Kündigungen und Delogierungen abzusehen. Diese würden die Lage für die Betroffenen enorm verschärfen und das Gesundheitsrisiko für die gesamte Bevölkerung erheblich steigern.