Gaál: Wohnbau-Landesrät*innen fordern dringende Reform des Mietrechts"
Landeswohnbaureferent*innen-Konferenz in Wien fordert eigenes Regierungsamt in nächster Bundesregierung
Die Bundeshauptstadt war vergangene Woche (5. und 6. September) Gastgeberin der Konferenz der Landeswohnbaureferent*innen. Im Stadtsenatssitzungssaal des Wiener Rathauses wurde intensiv zu aktuellen wohnpolitischen Themen beraten.
Im Fokus des Austauschs der Vertreter*innen aller Bundesländer standen besonders die Vollzugserfahrungen im Zusammenhang mit dem heuer beschlossenen Bundes-Wohnbaupaket, eine dringend notwendige Reform im Miet- und Wohnrecht, die Forderung nach einer Wohnbauinvestitionsbank, die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung), die steuerliche Abschreibung von Landesförderung und ein Zinsabsetzbetrag für Wohnbaukredite.
Dringende Reform im Miet- und Wohnrecht
Einstimmig beschlossen wurde der von Wien eingebrachte Antrag für eine „dringende Überarbeitung des derzeit bestehenden Systems und einer grundlegenden Reform des Miet- und Wohnungsrechts“.
„Der intensive Austausch hat einmal mehr den überdeutlichen Reformbedarf des Miet- und Wohnungsrechts in Österreich vor Augen geführt. Es braucht dringend ein neues modernes und faires System für Mieter*innen und Vermieter*innen. Das betrifft zum Beispiel die Mietpreisgestaltung mit vielen längst veralteten und problematischen Regelungen, wie etwa der Unterscheidung in Wohnungen, die vor bzw. nach 1945 errichtet wurden. Aber auch für Herausforderungen, vor denen wir alle gemeinsam stehen, wie der Energieumstieg im Gebäudesektor, muss es entsprechende Grundlagen und auch Anpassungen geben“, betont Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál, die den Vorsitz über die Konferenz führte.
Eigenes Regierungsamt für Wohnbau in nächster Bundesregierung
Ebenso einig waren sich die Landesrät*innen angesichts der vielen akuten wohnpolitischen Fragestellung in ihrer Forderung nach einer zentralen Ansprechperson in der nächsten Bunderegierung, also nach einem eigenen Ministerium bzw. Staatssekretariat.
Wohnbaupaket des Bundes nachbessern
Die länderübergreifenden Vollzugserfahrungen führten auch zum Beschluss der gemeinsamen Forderung nach mehr Flexibilität und einer Überarbeitung des Wohnbaupakets (§29a Finanzausgleichsgesetz (FAG 2024). Deshalb ersucht die Konferenz die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern und unter Berücksichtigung von aufgetretenen Problemstellungen und von Verbesserungsvorschlägen zu überarbeiten. Für einen möglichst effektiven Einsatz der Mittel soll auf die Expertise und Praxiserfahrung der Länder nicht verzichtet werden. Das betrifft etwa die Übertragbarkeit der Mittel in die Folgejahre.
„Besonders wichtig war es mir, auf eine große Lücke und Ungerechtigkeit im Wohnbaupaket hinzuweisen: Dass nämlich der kommunale Wohnbau im Bereich der Sanierung nicht berücksichtigt wird. Umso erfreulicher, dass auch hierzu ein gemeinsamer Beschluss getroffen werden konnte. Und alle Länder hinter der Forderung an den Bund stehen, den kommunalen Wohnbau nicht länger auszusparen“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál abschließend.
Kommendes Jahr hat Niederösterreich unter Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister den Vorsitz der Landeswohnbaureferent*innen-Konferenz inne.