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Schimmel

Schimmelbildung in Wohnungen kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Fast immer sind neben dem Verhalten der WohnungsnutzerInnen auch bauliche Umstände Ursache für Schimmel.

Tipp der Mieterhilfe:

Unabhängig von der Ursache des Schimmels muss dieser Schaden unbedingt dem/der VermieterIn gemeldet werden, denn es kann sich hier durchaus um einen ernsten Schaden handeln. Der/Die MieterIn ist verpflichtet Schäden dem/der VermieterIn zu melden, unabhängig davon wer oder was schuld daran ist.

So auch eine Entscheidung des OGH (2Ob165/11w):

Einer durchschnittlichen MieterIn muss die Schädlichkeit langjähriger Schimmelbildung sowohl für die eigene Gesundheit als auch für den Mietgegenstand bewusst sein. Selbst wenn die Ursache der Feuchtigkeits- und Schimmelbildung nicht feststellbar ist, die Unterlassung der Schadensmeldung durch den/die MieterIn führt letztlich zur Gefährdung der Substanz des Mietobjektes und damit zum Verlust der Vertrauenswürdigkeit des/der MieterIn. Dies kann auch zur Kündigung des Mietvertrages führen. Deshalb unbedingt den Schaden dem/der VermieterIn melden. Haben Sie Fragen rund um das Thema Schimmel in den eigenen vier Wänden? Mit Hilfe eines von den ExpertInnen der MA 39 zusammengestellten Fragebogens können Sie einfach und rasch Ihre Wohnsituation einschätzen und hilfreiche Tipps zum Thema „Gesundes Wohnen" erhalten. Per Online-Fragebogen das Schimmelrisiko gratis testen.
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