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Lehrling und eigene Wohnung – geht sich das aus?

Wenn Du das erste eigene Geld verdienst, wünschst Du Dir bald auch eine eigene Wohnung. Wohnen ist teuer und die Lehrlings-Entschädigung nicht besonders hoch. Damit sich die eigenen vier Wände trotzdem ausgehen, gibt es ein sehr gutes Angebot für Lehrlinge von der Stadt Wien.

Wenn Du eine Lehrstelle in Wien hast und nicht in Wien hauptgemeldet bist, kannst Du von der „Aktion für Lehrlinge“ profitieren und eine Ein-Zimmer-Wohnung in einem der 23 Gemeindebezirke erhalten – wobei Bezirkswünsche nicht berücksichtigt werden können.

Du bist zwischen 17 und 25 Jahre alt und hast eine österreichische Staatsbürgerschaft oder bist dieser gleichgestellt.

Die Lehrstelle muss in Wien sein und Du darfst keinen Hauptwohnsitz in Wien haben. Außerdem ist es wichtig, dass Du einen durchgehend mindestens einjährigen Hauptwohnsitz in einem der acht anderen Bundesländer mit einem Meldezettel nachweisen kannst.

Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, kann der Antrag in der Wohnberatung Wien geprüft werden und der ersten eigenen Wohnung steht nichts mehr im Weg!

Folgende Dokumente sind bei der Antragstellung mitzunehmen!

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweise etc.)
  • Bei Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger*innen) wird ein gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
  • Nachweis über das aufrechte Lehrverhältnis in Wien
  • Aktuelle Einkommensbestätigung

Alle Informationen findest Du   hier!

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